Beitragsordnung


Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt die Mitgliederbeiträge der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen entsprechend der jeweiligen gültigen Satzung:

Aufnahmegebühr                                                                                        einmalig 15 EUR

Mitgliedsbeiträge Abteilung Fußball:

Spielerpass / Wechselgebühr , einmalig                                                       20 EUR

Erwachsene ab 18 Jahre, jährlich                                                                 100 EUR

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, jährlich                                                60 EUR

Geschwisterkinder                                                                                          50 EUR

Familienbeiträge

bis zu zwei Erwachsene mit einem oder max. 2 Kindern, jährlich               120 EUR

Weitere Abteilungen:

Kinderturnen, jährlich                                                                                   120 EUR

Mutter-Kind-Turnen, jährlich                                                                       150 EUR

Poker, jährlich                                                                                                 80 EUR

Inaktive Mitglieder, jährlich                                                                           50 EUR

Allgemeine Bestimmungen:

  • Wird ein Jugendlicher im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre alt, so ist der höhere Mitgliedsbeitrag ab Januar des folgenden Jahres zu zahlen.
  • Erfolgt der Eintritt innerhalb des Kalenderjahres, wird der Beitrag anteilig berechnet.
  • Ein Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich zu erklären und zwar für aktive Mitglieder einer Fußballabteilung jeweils nur zum 30. Juni eines Jahres, für alle anderen Abteilungen nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres mit jeweils mindestens einmonatiger Frist.
  • Bei Austritt aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits eingezogener Mitgliedsbeiträge.
  • Der Beitrag stellt ein Jahresbeitrag dar, welcher bei unterjähriger Kündigung oder Krankheit, etc. auch nicht zeitanteilig reduziert oder erstattet wird.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Januar für das laufende Kalenderjahr in einer Summe per SEPA – Lastschriftverfahren eingezogen.
  • Mit Zustimmung des Übungsleiters / Trainers können Interessierte vorher 2 Wochen lang probeweise an den Übungs- / Trainingseinheiten teilnehmen. Danach muss aus versicherungstechnischen Gründen eine schriftliche Anmeldung erfolgen.