Beitragsordnung
Die Beitragsordnung regelt die Mitgliederbeiträge der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen entsprechend der jeweiligen gültigen Satzung:
Aufnahmegebühr einmalig 15 EUR
Mitgliedsbeiträge Abteilung Fußball:
Spielerpass / Wechselgebühr , einmalig 20 EUR
Erwachsene ab 18 Jahre, jährlich 100 EUR
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, jährlich 60 EUR
Geschwisterkinder 50 EUR
Familienbeiträge
bis zu zwei Erwachsene mit einem oder max. 2 Kindern, jährlich 120 EUR
Weitere Abteilungen:
Kinderturnen, jährlich 120 EUR
Mutter-Kind-Turnen, jährlich 150 EUR
Poker, jährlich 80 EUR
Inaktive Mitglieder, jährlich 50 EUR
Allgemeine Bestimmungen:
- Wird ein Jugendlicher im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre alt, so ist der höhere Mitgliedsbeitrag ab Januar des folgenden Jahres zu zahlen.
- Erfolgt der Eintritt innerhalb des Kalenderjahres, wird der Beitrag anteilig berechnet.
- Ein Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich zu erklären und zwar für aktive Mitglieder einer Fußballabteilung jeweils nur zum 30. Juni eines Jahres, für alle anderen Abteilungen nur zum 31. Dezember eines jeden Jahres mit jeweils mindestens einmonatiger Frist.
- Bei Austritt aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits eingezogener Mitgliedsbeiträge.
- Der Beitrag stellt ein Jahresbeitrag dar, welcher bei unterjähriger Kündigung oder Krankheit, etc. auch nicht zeitanteilig reduziert oder erstattet wird.
- Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Januar für das laufende Kalenderjahr in einer Summe per SEPA – Lastschriftverfahren eingezogen.
- Mit Zustimmung des Übungsleiters / Trainers können Interessierte vorher 2 Wochen lang probeweise an den Übungs- / Trainingseinheiten teilnehmen. Danach muss aus versicherungstechnischen Gründen eine schriftliche Anmeldung erfolgen.
